1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Eventplatz.de (nachfolgend „Agentur“) und Schaustellern, Markthändlern oder sonstigen Anbietern (nachfolgend „Schausteller“), die über Eventplatz.de vermittelt werden. Mit Übersendung der erforderlichen Daten stimmt der Schausteller diesen Bedingungen unwiderruflich zu.
2. Vertragslaufzeit und Gebühren
- Die Mitgliedschaft wird auf die Dauer von drei (3) Jahren geschlossen.
- Die Gebühren sind sofort fällig nach Übersendung Ihrer Firmendaten für die Aufnahme in unsere Vermittlungsdatenbank.
- Gebühren:
- 1. Jahr: 39 € Aufnahmegebühr
- 2. Jahr: 220 €
- 3. Jahr: 320 €
- Gesamtkosten: 679 €
Diese sind vollständig zu entrichten, auch wenn keine weiteren Angebote durch die Agentur bereitgestellt werden.
- Vermittlungsgebühr: Für jeden vermittelten Standplatz fällt eine Gebühr zwischen 120 € und 750 € an, abhängig von Art und Größe der Veranstaltung.
- Zahlungsangaben Sie erhalten unsere Zahlungsangaben per E-Mail!
3. Verhalten des Schaustellers
- Der Schausteller verpflichtet sich, auf jedem vermittelten Platz ein repräsentatives, sauberes und ordnungsgemäßes Erscheinungsbild zu wahren.
- Aggressives, beleidigendes, rassistisches oder alkohol-/drogenbedingtes Verhalten führt zum sofortigen Ausschluss vom Vermittlungsverfahren. Eine Rückerstattung bereits gezahlter Gebühren erfolgt nicht.
- Es ist untersagt, einen über Eventplatz.de vermittelten Platz eigenmächtig ohne erneute Vermittlung in Folgejahren oder zu Folgeveranstaltungen zu nutzen. Bei Verstoß wird eine Vertragsstrafe von 5.000 € fällig.
4. Technische Anforderungen
- Der Schausteller verpflichtet sich, stets mindestens 50 Meter Kabel für Strom-, Wasser- und Abwasseranschlüsse mitzuführen.
- Sämtliche vom Veranstalter geforderten technischen Spezifikationen (Stromverbrauch, Anschlussarten, Standmaße etc.) sind vorab exakt und schriftlich anzugeben.
- Falsche Angaben, die zu einer Ablehnung durch den Veranstalter führen, entbinden nicht von der Zahlung der Vermittlungsgebühr. Eine Rückerstattung ist ausgeschlossen.
5. Vertragsstrafen bei Pflichtverletzungen des Schaustellers
- Nicht-Erscheinen zur Veranstaltung: Vertragsstrafe 2.500 €.
- Vorzeitiger Abbruch oder Verlassen des Platzes vor Veranstaltungsende: Vertragsstrafe 2.000 €.
- Verspätete Eröffnung oder frühzeitige Schließung des Standes: Vertragsstrafe 1.000 € je Vorfall.
- Fehlende Nachweise (Reisegewerbekarte, Gewerbeschein, Betriebshaftpflichtversicherung): Vertragsstrafe 1.500 €pro fehlendem Dokument.
- Bei Feststellung von Schwarzarbeit oder groben Verstößen gegen Hygiene- oder Lebensmittelrecht: Sofortige Vertragsauflösung, Meldung an die zuständigen Behörden und Vertragsstrafe von bis zu 10.000 €.
6. Pflichten des Veranstalters
- Der Veranstalter ist verpflichtet, die im Vertrag zugesagten Leistungen (Strom, Wasser, Abwasser, Entnahmestellen etc.) zu erbringen.
- Verweigert der Veranstalter ohne wichtigen Grund den Aufbau oder Betrieb eines vermittelten Schaustellers, so ist ein Schadensersatz in Höhe von 5.000 € an den Schausteller sowie die Agentur gemeinsam zu leisten.
- Kommt es zu Stromausfällen von mehr als 2 Stunden, ist eine Einigung mit dem Schausteller herbeizuführen. Verdorbene Waren sind angemessen zu entschädigen.
7. Feedbackpflicht
- Der Veranstalter verpflichtet sich, spätestens 28 Tage nach der Veranstaltung ein Feedbackformular an die Agentur zu übermitteln (per E-Mail an info@eventplatz.de).
- Wird das Formular nicht fristgerecht übersandt, wird eine Vertragsstrafe von 15 € fällig.
- Das Formular umfasst folgende Punkte:
- Betriebsname
- Sauberkeit
- Pünktlichkeit
- Besonderheiten
- Positive Anmerkungen
- Negative Anmerkungen
8. Zahlungsbedingungen
- Mit Unterschrift des Vermittlungsangebots ist die vereinbarte Vermittlungsprovision sofort fällig.
- Die Zahlung hat am selben Tag per Echtzeitüberweisung bis spätestens 23:59 Uhr zu erfolgen.
- Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, wird automatisch und ohne Mahnung ein Verzugszuschlag in Höhe von 500 € fällig.
- Offene Forderungen werden unmittelbar und ohne weitere Ankündigung an ein Inkassounternehmen übergeben. Sämtliche dabei entstehenden Kosten sind vom Schuldner zu tragen.
9. Haftungsausschluss
Die Agentur übernimmt keine Haftung für Schäden, Ausfälle oder wirtschaftliche Nachteile, die dem Schausteller oder dem Veranstalter durch höhere Gewalt, behördliche Anordnungen oder sonstige Umstände entstehen.
10. Schlussbestimmungen
- Eine ordentliche Kündigung ist während der dreijährigen Vertragslaufzeit ausgeschlossen.
- Eine vorzeitige Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich; ein Wohnsitzwechsel oder Umzug stellt keinen wichtigen Grund dar.
- Gerichtsstand ist Cuxhaven.
- Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
11. Nutzung von Fotos und Kontaktdaten
Mit der Übermittlung Ihrer Bewerbungsunterlagen stimmen Sie zu, dass wir die von Ihnen bereitgestellten Fotos sowie Fotos von Veranstaltungen für Werbezwecke verwenden dürfen. Dies umfasst unter anderem Veröffentlichungen in Zeitungen, auf Werbeplakaten, Flyern, in Radiospots sowie auf unseren Online-Kanälen.
Sie erklären sich außerdem damit einverstanden, dass wir Ihre Kontaktdaten – insbesondere Ihre Telefonnummer – für interne Zwecke, einschließlich der Kontaktaufnahme via WhatsApp, nutzen dürfen. Ebenso dürfen Ihre Kontaktdaten an Veranstalter und Partner weitergegeben werden, soweit dies zur Organisation von Veranstaltungen oder zur Bewerbung von Angeboten erforderlich ist.